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Nachweis nach EnEV
Der Nachweis nach Energieeinsparverordnung ist nach § 3 der EnEV bei Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. |

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Die Berechung des Jahres-Heizwärmebedarfes sowie der Wärmeverluste und -gewinne wird nicht nur in Tabellenform, sondern auch in graphischer Form dargestellt.
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Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis wird ausführlich dokumentiert und dient so dem Bauherren als zusätzliches Qualitätssiegel für seine
Immobilie.
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